Das Landesbesoldungsamt in Neustrelitz
Aktuelle Informationen
Beendigung der Auskunftserteilung aus DDR-Entgeltunterlagen zum 31. Mai 2012
Am 31. Dezember 2011 endete die nach den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen (SGB IV § 28f Abs. 5) vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist für DDR-Entgeltunterlagen.
Wegen der Beendigung der Aufbewahrungsfrist wird das Landesbesoldungsamt M-V zu den hier aufbewahrten Entgeltunterlagen der früheren Räte der Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin sowie deren nachgeordneter Einrichtungen Auskünfte nur noch bis zum 31. Mai 2012 erteilen.
Information zur Verfahrensweise bei Anträgen oder Widersprüchen gegen die Absenkung der Sonderzuwendung/Sonderzahlung durch das Sonderzahlungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Mit Blick auf die aktuelle Berichterstattung in den Medien wird mitgeteilt, dass wie bisher auch in künftigen Fällen hier eingehende Anträge bzw. Widersprüche, die auf eine (Nach-)Zahlung einer höheren Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) gerichtet sind, abgelehnt bzw. zurückgewiesen werden. Auf der Ebene des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat das Verwaltungsgericht Schwerin mit Urteil vom 29. Februar 2008 (Az.: 1 A 2801/04) die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Sonderzahlungsgesetzes M-V (SZG M-V) vom 16.10.2003 (GVOBl. M-V S. 477) rechtskräftig entschieden.
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Information zur Verfahrensweise bei Widersprüchen gegen eine Besoldung nach Dienstaltersstufen
in den letzten Wochen sind beim Landesbesoldungsamt zahlreiche Widersprüche eingegangen, mit denen - u. a. bezugnehmend auf Rechtsprechung im Tarifbereich - eine bislang vermeintlich altersdiskriminierende Besoldung gerügt und eine Neufestsetzung bzw. eine entsprechende Nachzahlung gefordert wird. Hintergrund ist Folgender...
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Informationen für das Jahr 2012 zu Besoldung / Versorgung / Beihilfe / Trennungsgeld / Umzugskostenvergütung / Kindergeld
Das Landesbesoldungsamt M-V (LBesA) gibt Ihnen einige Hinweise für das Jahr 2012.
ELStAM
Ab 2012 (die bereits zum 01.01.2011 beabsichtigte Einführung wurde verschoben) werden die Informationen auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte im Rahmen eines elektronischen Verfahrens – ELStAM (d.h. Elektronische Lohn-SteuerAbzugsMerkmale) – zur Erhebung der Lohnsteuer bereitgestellt. Bei dem neuen elektronischen Verfahren werden keine zusätzlichen persönlichen Daten erhoben....
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Information für das Jahr 2012 zu Entgelt / Kindergeld
Das Landesbesoldungsamt M-V (LBesA) gibt Ihnen einige Hinweise für das Jahr 2012.
Den Jahresendbrief sowie weitere Informationen und Vordrucke finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.lbesa.mv-regierung.de/. Bitte schauen Sie auch während des laufenden Jahres immer mal wieder auf diese Seite, da wir Änderungen und wichtige Informationen für Sie dort laufend aktualisieren...
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Informationen über den Lohnsteuerabzug im Jahr 2012
Da das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) voraussichtlich erst ab dem Kalenderjahr 2013 laufen wird, gelten die Lohnsteuerkarte 2010 und die vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 sowie die darauf eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Hinzurechnungsbetrag, Religionsmerkmal, Faktor) auch für den Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012.
Nähere Informationen gibt das BMF in einem pdf-Dokument, das Sie downloaden können, indem Sie auf „zum Dokument“ klicken.
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Informationen zum Besoldungsüberleitungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Das Besoldungsüberleitungsgesetz M-V ist im Gesetz und Verordnungsblatt Nr. 12 vom 15. Juli 2011 veröffentlicht worden und mit Wirkung vom 01.08.2011 in Kraft getreten.
Im Folgenden informieren wir Sie über die wesentlichsten Änderungen im Besoldungsrecht.
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Informationen zum Beamtenversorgungsüberleitungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Mit dem Gesetz zur Überleitung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Bundes in Landesrecht sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Änderung des Landesrichtergesetzes, des Landesdisziplinargesetzes und des Spielbankgesetzes des Landes M-V (BesVersÜberlÄndG M-V) vom 04.07.2011, bekanntgegeben im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 12 vom 15.07.2011 ist mit Wirkung vom 01.08.2011 das Gesetz zur Überleitung des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes in Landesrecht des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Beamtenversorgungsüberleitungsgesetz – BeamtVÜG M-V) in Kraft getreten.
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Beschreibung des Datenaustausches "Entgeltersatzleistung" nach § 23c (2) SGB IV (EEL)
Bisher wurden die Bescheinigungen des Arbeitgebers mit den notwendigen Angaben zur Gewährung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Mutterschaftsgeld den dafür zuständigen Leistungsträgern auf bereit gestellten Vordrucken übermittelt.
Spätestens ab dem 01.07.2011 (ursprünglich 01.01.2011) hat der Arbeitgeber gemäß § 23c Abs.2 SGB IV dem Leistungsträger diese Bescheinigungen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragungen aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstatten.
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Zahlbarmachung Tarifeinigung TV-Forst 2011
Im Vorgriff auf die Tarifeinigung TV-Forst 2011 werden unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung die für die Zeit vom 1. April 2011 bis 31. Dezember 2011 geltenden höheren Entgelte und die vereinbarte Einmalzahlung mit der Entgeltzahlung für den Monat August gezahlt.
Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung (UKV) und Trennungsgeld (TG)
Dieses Merkblatt informiert die Berechtigten über die Rechts- und Anspruchsgrundlagen des Bezuges von Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld.
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Informationen für das Jahr 2011 zu Entgelt / Kindergeld
Ab 2011 erhalten Sie keine Lohnsteuerkarte mehr aus Papier. An deren Stelle tritt künftig ein elektronisches Verfahren - ELStAM (d.h. Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) - zur Erhebung der Lohnsteuer. Von 2012 an werden die benötigten Angaben in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt.
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Informationen für das Jahr 2011 zu Besoldung / Versorgung / Beihilfe / Trennungsgeld / Kindergeld
Ab 2011 erhalten Sie keine Lohnsteuerkarte mehr aus Papier. An deren Stelle tritt künftig ein elektronisches Verfahren - ELStAM (d.h. Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) - zur Erhebung der Lohnsteuer. Von 2012 an werden die benötigten Angaben in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt.
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Merkblatt Besoldung / Beihilfe
Ab 2011 erhalten Sie keine Lohnsteuerkarte mehr aus Papier. Ab diesem Zeitpunkt wird diese durch ein elektronisches Verfahren – ELSTAM – zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt.
Die Einführung des elektronischen Verfahrens erfolgt stufenweise. Das bedeutet für Sie, dass die Lohnsteuerkarte 2010 etwas länger gültig sein wird als normalerweise. Sie wird nämlich auch noch für das Jahr 2011 anwendbar sein. Ihre Karte wird also nicht Ende 2010 vernichtet, sondern gilt noch ein weiteres Jahr.
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Informationen - Vermögenswirksame Leistung
Nach dem Vermögensbildungsgesetz erhalten Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit vermögenswirksame Leistungen. Die vermögenswirksame Leistung beträgt 6,65 Euro. Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Anwärterbezüge nebst Familienzuschlag der Stufe 1 971,45 € monatlich nicht erreichen, erhalten 13,29 €. Voraussetzung für die Zahlung...
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