Sprache, Accesskey 1, Direkt zum Inhalt, Accesskey 2, Direkt zur Hauptnavigation, Accesskey 3

Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern




Das Landesbesoldungsamt in Neustrelitz
Das Landesbesoldungsamt in Neustrelitz

Aktuelle Informationen

 

 

Informationen über den Lohnsteuerabzug im Jahr 2012

Informationen über den Lohnsteuerabzug im Jahr 2012

Da das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) voraussichtlich erst ab dem Kalenderjahr 2013 laufen wird, gelten die Lohnsteuerkarte 2010 und die vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 sowie die darauf eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Hinzurechnungsbetrag, Religionsmerkmal, Faktor) auch für den Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012.

Nähere Informationen gibt das BMF in einem pdf-Dokument, das Sie downloaden können, indem Sie auf „zum Dokument“ klicken.
zum Dokument

Informationen zum Besoldungsüberleitungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Informationen zum Besoldungsüberleitungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Das Besoldungsüberleitungsgesetz M-V ist im Gesetz und Verordnungsblatt Nr. 12 vom 15. Juli 2011 veröffentlicht worden und mit Wirkung vom 01.08.2011 in Kraft getreten.
Im Folgenden informieren wir Sie über die wesentlichsten Änderungen im Besoldungsrecht.
zum Dokument

Informationen zum Beamtenversorgungsüberleitungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Informationen zum Beamtenversorgungsüberleitungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Mit dem Gesetz zur Überleitung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Bundes in Landesrecht sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Änderung des Landesrichtergesetzes, des Landesdisziplinargesetzes und des Spielbankgesetzes des Landes M-V (BesVersÜberlÄndG M-V) vom 04.07.2011, bekanntgegeben im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 12 vom 15.07.2011 ist mit Wirkung vom 01.08.2011 das Gesetz zur Überleitung des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes in Landesrecht des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Beamtenversorgungsüberleitungsgesetz – BeamtVÜG M-V) in Kraft getreten.
zum Dokument

Beschreibung des Datenaustausches "Entgeltersatzleistung" nach § 23c (2) SGB IV (EEL)

Beschreibung des Datenaustausches "Entgeltersatzleistung" nach § 23c (2) SGB IV (EEL)

Bisher wurden die Bescheinigungen des Arbeitgebers mit den notwendigen Angaben zur Gewährung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Mutterschaftsgeld den dafür zuständigen Leistungsträgern auf bereit gestellten Vordrucken übermittelt.
Spätestens ab dem 01.07.2011 (ursprünglich 01.01.2011) hat der Arbeitgeber gemäß § 23c Abs.2 SGB IV dem Leistungsträger diese Bescheinigungen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragungen aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstatten.

zum Dokument

Zahlbarmachung Tarifeinigung TV-Forst 2011

Zahlbarmachung Tarifeinigung TV-Forst 2011

Im Vorgriff auf die Tarifeinigung TV-Forst 2011 werden unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung die für die Zeit vom 1. April 2011 bis 31. Dezember 2011 geltenden höheren Entgelte und die vereinbarte Einmalzahlung mit der Entgeltzahlung für den Monat August gezahlt.

Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung (UKV) und Trennungsgeld (TG)

Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung (UKV) und Trennungsgeld (TG)

Dieses Merkblatt informiert die Berechtigten über die Rechts- und Anspruchsgrundlagen des Bezuges von Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld.
zum Dokument

Informationen für das Jahr 2011 zu Entgelt / Kindergeld

Informationen für das Jahr 2011 zu Entgelt / Kindergeld

Ab 2011 erhalten Sie keine Lohnsteuerkarte mehr aus Papier. An deren Stelle tritt künftig ein elektronisches Verfahren - ELStAM (d.h. Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) - zur Erhebung der Lohnsteuer. Von 2012 an werden die benötigten Angaben in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt.

zum Dokument

Informationen für das Jahr 2011 zu Besoldung / Versorgung / Beihilfe / Trennungsgeld / Kindergeld

Informationen für das Jahr 2011 zu Besoldung / Versorgung / Beihilfe / Trennungsgeld / Kindergeld

Ab 2011 erhalten Sie keine Lohnsteuerkarte mehr aus Papier. An deren Stelle tritt künftig ein elektronisches Verfahren - ELStAM (d.h. Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) - zur Erhebung der Lohnsteuer. Von 2012 an werden die benötigten Angaben in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt.

zum Dokument

Merkblatt Besoldung / Beihilfe

Merkblatt Besoldung / Beihilfe

Ab 2011 erhalten Sie keine Lohnsteuerkarte mehr aus Papier. Ab diesem Zeitpunkt wird diese durch ein elektronisches Verfahren – ELSTAM – zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt.
Die Einführung des elektronischen Verfahrens erfolgt stufenweise. Das bedeutet für Sie, dass die Lohnsteuerkarte 2010 etwas länger gültig sein wird als normalerweise. Sie wird nämlich auch noch für das Jahr 2011 anwendbar sein. Ihre Karte wird also nicht Ende 2010 vernichtet, sondern gilt noch ein weiteres Jahr.

zum Dokument

Informationen - Vermögenswirksame Leistung

Informationen - Vermögenswirksame Leistung

Nach dem Vermögensbildungsgesetz erhalten Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit vermögenswirksame Leistungen. Die vermögenswirksame Leistung beträgt 6,65 Euro. Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Anwärterbezüge nebst Familienzuschlag der Stufe 1 971,45 € monatlich nicht erreichen, erhalten 13,29 €. Voraussetzung für die Zahlung...

zum Dokument

Information zum ELENA-Verfahren

Information zum ELENA-Verfahren

Ab dem 1. Januar 2010 ist das Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des sog. ELENA-Verfahrens (ELENA steht für „elektronischer Entgeltnachweis“) verpflichtet, monatlich gesetzlich festgelegte Entgeltdaten an die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelte ELENA-Speicherstelle zu übermitteln. Gegenüber dieser Speicherstelle besitzen Sie einen Anspruch auf Auskunft über Ihre gespeicherten persönlichen Daten (§§ 97 Abs. 1 Satz 5, 103 Abs. 4 Satz 1 Sozialgesetzbuch – SGB IV).

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.das-elena-verfahren.de.


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut